Mietzinsbeihilfe für MigrantInnen: Erfolg durch Hartnäckigkeit!

Die Mietzinsbeihilfe ist eine Unterstützungsleistung der Gemeinden für Menschen mit geringem Einkommen und hohen Mietkosten, was in Tirol nicht selten der Fall ist. Anspruchsberechtigt sind österreichische StaatsbürgerInnen und ihnen im Sinne des Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes 1991 gleichgestellte Personen. Diese Personengruppe umfassen: EU- und EWR-BürgerInnen, anerkannte Flüchtlinge sowie subsidiär Schutzberechtigte und andere Personen mit Drittstaatsangehörigkeit (Nicht-EU/EWR-Länder), die länger als 5 Jahre ihren Hauptwohnsitz in Tirol haben (langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige).

Wiederholt haben Beratungseinrichtungen wie das ZeMiT - Zentrum für MigrantInnen in Tirol auf den Umstand hingewiesen, dass viele Gemeinden die Gleichstellungsgesetze missachten und keine Mietzinsbeihilfen an Drittstaatsangehörige und zum Teil auch nicht an EU/EWR-BürgerInnen auszahlen. In einer Kurzbefragung des ZeMiT unter 21 Gemeinden mit einem relevanten Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund im Frühjahr 2011 zeigte sich, dass nur die Hälfte der Kommunen ihre Mietzinsbeihilfe gemäß EU-Recht auch an langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige vergibt. Im Fall von Herrn A., der sich im Jänner 2011 an einen Rechtsberater des ZeMiT wandte, konnte nach politischen und medialen Interventionen eine Einigung mit der betreffenden Gemeinde erzielt werden: von nun an erhält Herr A., der als Drittstaatsangehöriger seit Jahrzehnten in Tirol lebt, die Beihilfe.
Auch im Integrationsbeirat des Landes Tirol wurde das Thema vom ZeMiT eingebracht und zeigte erste Erfolge: In der Oktober-Sitzung 2011 wurde der Antrag auf anti-diskriminierende Maßnahmen in der Wohnungspolitik, darunter auch die Gewährung der Mietzinsbeihilfe an alle anspruchsberechtigten Personen, von Sozial-Landesrat Gerhard Reheis (SP) angenommen.

Im Herbst 2011 wurde wieder ein Fall von nicht gewährter Mietzinsbeihilfe einer ZeMiT-Rechtsberaterin bekannt. Die betreffende Gemeinde Brixlegg im Tiroler Unterland holte sich daraufhin Stellungnahmen der Abteilung Wohnbauförderung des Landes Tirol sowie der Tiroler Anti-Diskriminierungsbeauftragten ein. Beide stimmen darin überein, dass eine Mietzinsbeihilfe gemäß der EU-Richtlinie zur Rechtsstellung langfristig aufenthaltsberechtigter Drittstaatsangehöriger (2003/109) auch Personen mit Drittstaatsangehörigkeit zusteht, wenn diese seit mindestens fünf Jahren ihren Hauptwohnsitz in Tirol haben. Der Brixlegger Gemeinderat beschloss daraufhin einstimmig eine Änderung der Regelung für Mietzins- und Annuitätenbeihilfe.

Wiederum ein Erfolg gegen Diskriminierung am Wohnungsmarkt und ein Zeichen, dass sich Hartnäckigkeit bezahlt macht. Wir möchten weiterhin Menschen ermuntern, uns Fälle von Diskriminierungen zu melden ( Ova e-mail adresa je zaštićena od spam robota, nije vidljiva ako ste isključili JavaScript ) und mit uns gemeinsam gegen diese Ungerechtigkeiten anzukämpfen.
 

2. Tiroler Integrations-Enquete mit großer Beteiligung

Integrationsenquete web2Die 2. Tiroler Integrations-Enquete mit dem Titel "Autobahn oder Sackgasse? Integration von Zugewanderten in die Arbeitswelt - Bildung als Königsweg?" fand am 21. November 2011 statt. VeranstalterInnen waren das Land Tirol (JUFF Fachbereich Integration und die Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung), AMS Tirol, ZeMiT - Zentrum für MigrantInnen in Tirol, Haus der Begegnung der Diözese Innsbruck sowie das Institut für Erziehungswissenschaften der Universität Innsbruck. Nach der Begrüßung durch den Moderator Markus Kozuh eröffneten Sozial-Landesrat Gerhard Reheis, IV-Geschäftsführer Josef Lettenbichler sowie AMS-Geschäftsführer Anton Kern die Enquete.

Über 150 TeilnehmerInnen verfolgten die Vorträge am vor- und nachmittag und nahmen an den drei Gesprächskreisen teil.
Hier finden Sie das Tagesprogramm und Fotos von der Enquete.
Auf der Homepage des IMZ - Informations- und Monitoringzentrum finden Sie die Power-Point-Vorträge & Audiomitschnitte des Tages.

 

Lehrgang "Österreichisches Fremdenrecht" hat im November 2011 begonnen

Lehrgang web Der vom ZeMiT organisierte Lehrgang "Grundlagen des österreichischen Fremdenrechts in Theorie und Praxis" besteht aus einem zweitägigen Grundmodul und darauf aufbauend aus zwei vertiefenden Modulen. Der Schwerpunkt liegt jeweils auf den Novellen des Fremdenrechts, die am 1. Juli 2011 in Kraft getreten sind. Ein wesentliches Element ist bei allen Modulen die Verknüpfung von theoretischen Grundlagen mit Erfahrungen aus der Praxis durch die Diskussion von Fallbeispielen. Der Lehrgang versteht sich vor allem als Angebot für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Sozial- und Beratungseinrichtungen und wird aus Mitteln der Österreichischen Gesellschaft für Politische Bildung (ÖGPB) gefördert. (Foto: ZeMiT)

Das Modul 1 des Lehrgangs fand am 17./18. November 2011 in Innsbruck im Saal des Österreichischen Gewerkschaftsbundes statt. Dr. Gerhard Hetfleich bot einführend einen Überblick über die Geschichte der Arbeitsmigration nach ökonomischen, politischen, sozialen und  rechtshistorischen Gesichtspunkten. MMag.a Bediha Yildiz und Mirjana Stojaković referierten über die Grundlagen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes und veranschaulichten die wesentlichen Inhalte anhand von Fallbeispielen. Am zweiten Tag des Lehrgangs war Anny Knapp von der Asylkoordination zu Gast und  führte in das Asyl- und Fremdenpolizeigesetz ein. Am Nachmittag erfolgte schließlich ein kurzer Ausflug in das Ausländerbeschäftigungsgesetz. Unter den über 50 TeilnehmerInnen waren MitarbeiterInnen aus 25 Beratungs- und Sozialeinrichtungen vertreten. In den Rückmeldungen wurde klar das Interesse an weiteren Veranstaltungen bekundet. Diese positive Resonanz beflügelt unser Engagement für die Vorbereitung des 2. Moduls, welches im Frühjahr 2012 stattfinden wird. Detaillierte Informationen dazu finden Sie rechtzeitig hier auf unserer Homepage.

Die power-points von Modul 1 finden Sie auf der IMZ-Homepage zum Download! Die Evaluation und Rückmeldungen zum ersten Modul des Lehrgangs finden Sie hier.
 

Neue Verschärfungen im Fremdenrecht in Kraft getreten

Trotz massiver Proteste und inhaltlicher Kritik von vielen Seiten ist am 1. Juli 2011 eine weitere Verschärfung des Fremdenrechts in Kraft getreten. Übergangsfristen für laufende Anträge gib es bis auf wenige Ausnahmen keine, d.h. dass auch bei bestehenden Anträgen künftig die höheren Anforderungen (Sprachkenntnisse) gelten. Die wichtigsten Änderungen für Menschen mit einer Staatsbürgerschaft außerhalb der EU (Drittstaaten) finden sich nachstehend:

Deutsch vor Zuzug: Menschen, die im Rahmen des Familiennachzuges nach Österreich kommen, müssen künftig im Herkunftsland Deutschkenntnisse auf A1-Niveau (in einem zertifizierten Institut) nachweisen

Deutsch nach Zuzug: für die Erfüllung der Integrationsvereinbarung (IV) sind künftig nur mehr 2 statt bisher 5 Jahre vorgesehen (A2-Niveau). Bei Nicht-Erfüllung drohen Sanktionen (Geldstrafen bis zu Entzug des Aufenthaltstitels)

Daueraufenthalt EG: ein Antrag ist nach 5 Jahren möglich, in Zukunft sind Deutschkenntnisse auf B1- (knapp unter Matura-) Niveau notwendig

Österreichische Staatsbürgerschaft: für den Erhalt sind künftig ebenfalls Deutschkenntnisse auf B1-Niveau nachzuweisen

Rot-Weiß-Rot-Card: Zuzug aus Drittstaaten außerhalb des Familiennachzuges nicht mehr nach Quote, sondern nach "kriteriengeleitetem Punktesystem"; sog. Hochqualifizierte müssen keine Deutschkenntnisse vor der Einreise nachweisen

"Mitwirkungspflicht": in der ersten Woche der Asylantragsstellung werden Menschen eine Woche lang in Traiskirchen und Thalham eingesperrt bzw. angehalten (Anwesenheitspflicht), sodass keine unabhängige Rechtsberatung möglich ist

Schubhaft: Verlängerung der möglichen Schubhaft auf 10 Monate innerhalb von 18 Monaten, Kinder kommen mit ihren Eltern in Schubhaft, einer Haft ohne Delikt, wenn die Eltern „Anlass für schärfere Maßnahmen“ geben

Rechtsberatung für Flüchtlinge: Kostenlose "objektive" Rechtsberatung für AsylwerberInnen durch vom BMI ausgewählte RechtsanwältInnen, damit ist keine unabhängige und parteiliche Vertretung der AsylwerberInnen gewährleistet

Einreiseverbote: schon bei Verwaltungsdelikten über 1.000 Euro oder einer bedingten Verurteilung von über 6 Monaten kann von der Behörde ein EU-weites Betretungs- und Einreiseverbot für bis zu 10 (!) Jahre ausgesprochen werden

Derzeit herrscht sowohl bei Behörden als auch bei Beratungseinrichtungen Unklarheit, wie die Änderungen im einzelnen umgesetzt werden. Bitte wenden Sie sich an eine Beratungsstelle für MigrantInnen und/oder AsylwerberInnen in ihrer Nähe um weitere Informationen und Auskunft zu erhalten. Das Tiroler "Bündnis gegen das FremdenUnrecht", dem fast 30 Vereine und Organisationen angehören, wird auch weiterhin auf die Straße gehen und für die Rechte von Migrant_innen, Asylwerber_innen, Flüchtlingen und Illegalisierten kämpfen. Kämpfen Sie mit uns!
 
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