Die Mietzinsbeihilfe ist eine Unterstützungsleistung der Gemeinden für Menschen mit geringem Einkommen und hohen Mietkosten, was in Tirol nicht selten der Fall ist. Anspruchsberechtigt sind österreichische StaatsbürgerInnen und ihnen im Sinne des Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes 1991 gleichgestellte Personen. Diese Personengruppe umfassen: EU- und EWR-BürgerInnen, anerkannte Flüchtlinge sowie subsidiär Schutzberechtigte und andere Personen mit Drittstaatsangehörigkeit (Nicht-EU/EWR-Länder), die länger als 5 Jahre ihren Hauptwohnsitz in Tirol haben (langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige).
Wiederholt haben Beratungseinrichtungen wie das ZeMiT - Zentrum für MigrantInnen in Tirol auf den Umstand hingewiesen, dass viele Gemeinden die Gleichstellungsgesetze missachten und keine Mietzinsbeihilfen an Drittstaatsangehörige und zum Teil auch nicht an EU/EWR-BürgerInnen auszahlen. In einer Kurzbefragung des ZeMiT unter 21 Gemeinden mit einem relevanten Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund im Frühjahr 2011 zeigte sich, dass nur die Hälfte der Kommunen ihre Mietzinsbeihilfe gemäß EU-Recht auch an langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige vergibt. Im Fall von Herrn A., der sich im Jänner 2011 an einen Rechtsberater des ZeMiT wandte, konnte nach politischen und medialen Interventionen eine Einigung mit der betreffenden Gemeinde erzielt werden: von nun an erhält Herr A., der als Drittstaatsangehöriger seit Jahrzehnten in Tirol lebt, die Beihilfe.
Auch im Integrationsbeirat des Landes Tirol wurde das Thema vom ZeMiT eingebracht und zeigte erste Erfolge: In der Oktober-Sitzung 2011 wurde der Antrag auf anti-diskriminierende Maßnahmen in der Wohnungspolitik, darunter auch die Gewährung der Mietzinsbeihilfe an alle anspruchsberechtigten Personen, von Sozial-Landesrat Gerhard Reheis (SP) angenommen.
Im Herbst 2011 wurde wieder ein Fall von nicht gewährter Mietzinsbeihilfe einer ZeMiT-Rechtsberaterin bekannt. Die betreffende Gemeinde Brixlegg im Tiroler Unterland holte sich daraufhin Stellungnahmen der Abteilung Wohnbauförderung des Landes Tirol sowie der Tiroler Anti-Diskriminierungsbeauftragten ein. Beide stimmen darin überein, dass eine Mietzinsbeihilfe gemäß der EU-Richtlinie zur Rechtsstellung langfristig aufenthaltsberechtigter Drittstaatsangehöriger (2003/109) auch Personen mit Drittstaatsangehörigkeit zusteht, wenn diese seit mindestens fünf Jahren ihren Hauptwohnsitz in Tirol haben. Der Brixlegger Gemeinderat beschloss daraufhin einstimmig eine Änderung der Regelung für Mietzins- und Annuitätenbeihilfe.
Wiederum ein Erfolg gegen Diskriminierung am Wohnungsmarkt und ein Zeichen, dass sich Hartnäckigkeit bezahlt macht. Wir möchten weiterhin Menschen ermuntern, uns Fälle von Diskriminierungen zu melden (
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) und mit uns gemeinsam gegen diese Ungerechtigkeiten anzukämpfen.
Die 2. Tiroler Integrations-Enquete mit dem Titel "Autobahn oder Sackgasse? Integration von Zugewanderten in die Arbeitswelt - Bildung als Königsweg?" fand am 21. November 2011 statt. VeranstalterInnen waren das Land Tirol (JUFF Fachbereich Integration und die Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung), AMS Tirol, ZeMiT - Zentrum für MigrantInnen in Tirol, Haus der Begegnung der Diözese Innsbruck sowie das Institut für Erziehungswissenschaften der Universität Innsbruck. Nach der Begrüßung durch den Moderator Markus Kozuh eröffneten Sozial-Landesrat Gerhard Reheis, IV-Geschäftsführer Josef Lettenbichler sowie AMS-Geschäftsführer Anton Kern die Enquete.
Der vom ZeMiT organisierte Lehrgang "Grundlagen des österreichischen Fremdenrechts in Theorie und Praxis" besteht aus einem zweitägigen Grundmodul und darauf aufbauend aus zwei vertiefenden Modulen. Der Schwerpunkt liegt jeweils auf den Novellen des Fremdenrechts, die am 1. Juli 2011 in Kraft getreten sind. Ein wesentliches Element ist bei allen Modulen die Verknüpfung von theoretischen Grundlagen mit Erfahrungen aus der Praxis durch die Diskussion von Fallbeispielen. Der Lehrgang versteht sich vor allem als Angebot für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Sozial- und Beratungseinrichtungen und wird aus Mitteln der Österreichischen Gesellschaft für Politische Bildung (ÖGPB) gefördert. (Foto: ZeMiT)


