Neue Verschärfungen im Fremdenrecht in Kraft getreten

Trotz massiver Proteste und inhaltlicher Kritik von vielen Seiten ist am 1. Juli 2011 eine weitere Verschärfung des Fremdenrechts in Kraft getreten. Übergangsfristen für laufende Anträge gib es bis auf wenige Ausnahmen keine, d.h. dass auch bei bestehenden Anträgen künftig die höheren Anforderungen (Sprachkenntnisse) gelten. Die wichtigsten Änderungen für Menschen mit einer Staatsbürgerschaft außerhalb der EU (Drittstaaten) finden sich nachstehend:

Deutsch vor Zuzug: Menschen, die im Rahmen des Familiennachzuges nach Österreich kommen, müssen künftig im Herkunftsland Deutschkenntnisse auf A1-Niveau (in einem zertifizierten Institut) nachweisen

Deutsch nach Zuzug: für die Erfüllung der Integrationsvereinbarung (IV) sind künftig nur mehr 2 statt bisher 5 Jahre vorgesehen (A2-Niveau). Bei Nicht-Erfüllung drohen Sanktionen (Geldstrafen bis zu Entzug des Aufenthaltstitels)

Daueraufenthalt EG: ein Antrag ist nach 5 Jahren möglich, in Zukunft sind Deutschkenntnisse auf B1- (knapp unter Matura-) Niveau notwendig

Österreichische Staatsbürgerschaft: für den Erhalt sind künftig ebenfalls Deutschkenntnisse auf B1-Niveau nachzuweisen

Rot-Weiß-Rot-Card: Zuzug aus Drittstaaten außerhalb des Familiennachzuges nicht mehr nach Quote, sondern nach "kriteriengeleitetem Punktesystem"; sog. Hochqualifizierte müssen keine Deutschkenntnisse vor der Einreise nachweisen

"Mitwirkungspflicht": in der ersten Woche der Asylantragsstellung werden Menschen eine Woche lang in Traiskirchen und Thalham eingesperrt bzw. angehalten (Anwesenheitspflicht), sodass keine unabhängige Rechtsberatung möglich ist

Schubhaft: Verlängerung der möglichen Schubhaft auf 10 Monate innerhalb von 18 Monaten, Kinder kommen mit ihren Eltern in Schubhaft, einer Haft ohne Delikt, wenn die Eltern „Anlass für schärfere Maßnahmen“ geben

Rechtsberatung für Flüchtlinge: Kostenlose "objektive" Rechtsberatung für AsylwerberInnen durch vom BMI ausgewählte RechtsanwältInnen, damit ist keine unabhängige und parteiliche Vertretung der AsylwerberInnen gewährleistet

Einreiseverbote: schon bei Verwaltungsdelikten über 1.000 Euro oder einer bedingten Verurteilung von über 6 Monaten kann von der Behörde ein EU-weites Betretungs- und Einreiseverbot für bis zu 10 (!) Jahre ausgesprochen werden

Derzeit herrscht sowohl bei Behörden als auch bei Beratungseinrichtungen Unklarheit, wie die Änderungen im einzelnen umgesetzt werden. Bitte wenden Sie sich an eine Beratungsstelle für MigrantInnen und/oder AsylwerberInnen in ihrer Nähe um weitere Informationen und Auskunft zu erhalten. Das Tiroler "Bündnis gegen das FremdenUnrecht", dem fast 30 Vereine und Organisationen angehören, wird auch weiterhin auf die Straße gehen und für die Rechte von Migrant_innen, Asylwerber_innen, Flüchtlingen und Illegalisierten kämpfen. Kämpfen Sie mit uns!