Mietzinsbeihilfe für ausländische Staatsangehörige in Tiroler Gemeinden

Im Jänner 2011 wandte sich Herr A. an die Beratungseinrichtung ZeMiT - Zentrum für MigrantInnen in Tirol. Er lebt mit seiner Familie in einer Gemeinde im Tiroler Oberland und bekommt keine Mietzinsbeihilfe zugesprochen, obwohl die Voraussetzungen für die Zuerkennung gegeben sind. Nachdem dieser Fall im Mai 2011 öffentlich wurde, hat sich die Gemeinde erneut mit der Causa befasst. Ob Herr A. schließlich zu seinem Recht kommt und ob der Gemeinderatsbeschluss von 2005 generell außer Kraft gesetzt wird, bleibt abzuwarten.

In einer schriftlichen Anfragebeantwortung vom 18. Mai 2011 an LT-Abg. Mag. Gebi Mair betreffend der mündlichen Anfrage „Diskriminierung bei Mietzinsbeihilfen“ stellt Landeshauptmann Günther Platter fest, dass

 „sowohl im Bereich der Wohnbeihilfe, als auch im Bereich der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe Förderungsbestimmungen die Gewährung einer Beihilfe an nachfolgende Personen vorsehen:
a) Österreichische Staatsbürger
b) österreichischen Staatsbürgern Gleichgestellte, wie z.B. Staatsangehörige eines EU oder EWR Mitgliedsstaates (die sich im Rahmen der Freizügigkeit der Arbeitnehmer oder der Niederlassungsfreiheit in Tirol aufhalten)
c) andere natürliche Personen (Drittstaatsangehörige), die seit mindestens 5 Jahren in Tirol ihren Hauptwohnsitz haben.“

Das Zentrum für MigrantInnen in Tirol verschaffte sich mittels einer Kurzbefragung im April 2011 in 21 Tiroler Gemeinden einen Einblick in die Praxis der Zuerkennung der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe. Laut eigenen Angaben gewähren 10 der befragten Gemeinden Mietzinsbeihilfe nicht an (gleichgestellte) langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige. 11 Gemeinden geben an, dass sie Mietzinsbeihilfe auch an langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige ausbezahlen. Laut Medieninformation der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit des Landes Tirol vom 18.Mai 2010 gab es eine Einigung des Landes mit dem Tiroler Gemeindeverband zur Vereinheitlichung der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe. Eine "Tirolweite Harmonisierung der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe (wurde) erreicht!", so LH-Stv. Hannes Gschwentner in der Pressekonferenz.

Wir mussten bedauerlicherweise feststellen, dass die "Harmonisierung der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe" in der Praxis für Menschen mit Migrationshintergrund keineswegs angekommen ist!

Das Zentrum für MigrantInnen in Tirol ersucht deshalb die Landesregierung, die Gemeinden an die Bestimmungen zur "tirolweiten Harmonisierung der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe" nachdrücklich zu erinnern und die Einhaltung der Förderungsbestimmungen für die Gewährung einer Wohn, – Mietzins- und Annuitätenbeihilfe einzufordern. Das Zentrum für MigrantInnen in Tirol ersucht außerdem, dass der Terminus „Gleichgestellte Personen“ in allen Landesrichtlinie und Veröffentlichungen direkt am Ort der Erscheinens und im Sinne des Gleichbehandlungsrechts definiert wird, da hier bei den Gemeinden Unklarheit herrscht: „Gleichgestellte Personen, das sind EU und EWR/EFTA BürgerInnen, anerkannte Flüchtlinge sowie Personen mit unbefristeten Aufenthaltstiteln („Niederlassungsnachweis“, „unbefristete Aufenthaltsbewilligung“, „Daueraufenthalt Familienangehörige/r“ „Daueraufenthalt EG“).

Die Medienaussendung in voller Länge findet sich hier. Ein ORF Beitrag zur "Mietzinsbeihilfe für Drittstaatsangehörige" wurde im TV Servicemagazin KONKRET vom 15.6.2011 gesendet.