VwGH stellt verspätete Umsetzung von EU-Richtline fest

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gibt der Berufung eines seit 1989 in Tirol lebenden Mannes statt, gegen den die Sicherheitsdirektion Tirol ein Aufenthaltsverbot verhängt hat. Grund der erfolgreichen Berufung war, dass Österreich wieder einmal fremdenrechtliche Bestimmungen der EU sehr spät - in diesem Fall verspätet - umgesetzt hat. Seit dem Inkrafttreten der EU-Richtline (2008/115/EG; "Rückführungsrichtlinie") sind die Unabhängigen Verwaltungssenate für solche Entscheidungen zuständig. Die Entscheidung des VwGH kann rückwirkend auch andere Personen betreffen.
Hier die Pressemitteilung des VwGH..