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Freier Zugang zum Arbeitsmarkt

Personen mit einer blauen Aufenthaltskarte ("Ausweis für Vertriebene") haben ab 21. April 2023 (Inkrafttreten des BGBl 43/2023) freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Das heißt, Unternehmen brauchen keine Beschäftigungsbewilligung durch das AMS, wenn sie Personen mit einem Ausweis für Vertriebene beschäftigen wollen.