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Wo ein Wille, da ein Weg, endlich! (Presseaussendung)

Geschlossene Abteilungen, lange Wartezeiten, überlastetes Personal: Mittlerweile kann niemand mehr die Augen davor verschließen, dass uns im Gesundheits- und Pflegebereich das Wasser bis zum Hals steht. Endlich haben sich politisch Verantwortliche dazu durchgerungen, den Zugang für Pflegekräfte aus dem Ausland zu erleichtern.

Kürzliche Änderungen im Gesundheits- und Pflegegesetz und in den Bestimmungen zur Rot-Weiß-Rot Karte für Drittstaatsangehörige machen möglich, was noch vor 10 Jahren in Österreich undenkbar war. Mirjana Stojaković, Geschäftsführerin des ZeMiT* und Leiterin der AST* kommt auf Grund ihrer langjährigen Erfahrung und Beratungstätigkeit zu dem Schluss:

„Wenn das vor zehn Jahren möglich gewesen wäre, würden wir heute nicht über einen Mangel an Pflegekräften sprechen müssen.“

Im Bereich der Anerkennung von Ausbildungen aus dem Pflegebereich gelten seit Juli 2023 wesentliche Erleichterungen. Bislang wurden einzelne Lehrpläne verglichen, jetzt zählt die Gesamtheit der Ausbildung und die Anerkennung von Berufserfahrung wurde deutlich ausgeweitet.
Das führt dazu, dass die Anzahl der verordneten Ergänzungsprüfungen deutlich reduziert wird. Ebenso dürfen Personen mit dem Bescheid befristet auf zwei Jahre unter Aufsicht arbeiten. Selbst Pflegeassistenzkräfte, die noch keinen Bescheid haben, dürfen zu Ausbildungszwecken ein Jahr im Gesundheitsbereich tätig sein. Bislang war vor dem Abschluss des gesamten Anerkennungsverfahrens keine Arbeitsaufnahme möglich, auch nicht mit jahrelang nachgewiesener Berufserfahrung.

Zusätzlich kommen die Erleichterungen im Zugang zur Rot-Weiß-Rot Karte zukünftigen Pflegekräften aus Drittstaaten zu Gute. Seit heuer bekommen Drittstaatsangehörige bereits mit dem Bescheid aus dem Anerkennungsverfahren die RWR-Karte und dürfen ihre Tätigkeit aufnehmen. Die RWR-Karte basiert auf einem Punktesystem.  Auch die Bewertung von Ausbildungen im Gesundheitsbereich wurde von 20 Punkten auf 30 (!) Punkte erhöht. Eine zu geringe Punkteanzahl war bislang ein häufiges Kriterium dafür, dass Pflegekräfte aus Drittstaaten nicht nach Österreich gekommen sind.

„Die Änderungen kommen spät, aber hoffentlich nicht zu spät. Ich rechne damit, dass auf Basis der Erleichterungen mehr Pflegekräfte aus Drittstaaten nach Österreich kommen. Vor allem die Länder des Balkans werden hier zunehmend wichtig. Unsere Beratungszahlen zeigen außerdem, dass Rumänien und Ungarn wichtige Herkunftsländer sind.  Die Zahlen an ukrainischen Personen im Anerkennungsverfahren sind hingegen im Jahresvergleich bereits rückläufig. Hier ist der Wunsch nach einer Rückkehr deutlich zu spüren. Außerdem ist der befristete Aufenthalt ein großes Hindernis dafür, langfristige Pläne zu machen. Viele entscheiden sich deshalb für die Ausübung von Hilfstätigkeiten und gegen den Weg der Anerkennung ihrer Qualifikationen.“ Mirjana Stojaković